AGBs
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Zürich, 01. Januar 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen der RUUF AG CARGOMOBIL
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle über RUUF AG CARGOMOBIL (nachfolgend «Cargomobil» genannt) abgeschlossenen Bestellungen und Kaufverträge (nachfolgend «Kauf» genannt)
Cargomobil behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt des Kaufes geltende Version der AGB, welche für einen Kaufabschluss nicht einseitig geändert werden kann.
2. Angebot
Das Angebot richtet sich an juristische und natürliche Kundschaft mit Wohnsitz resp. juristische Kundschaft mit Sitz in der Schweiz oder Liechtenstein. Lieferungen erfolgen nur an Adressen in der Schweiz oder in Liechtenstein.
Das Angebot gilt, solange es im Online-Shop ersichtlich ist und/oder der Vorrat reicht oder per Datum des individuellen Angebotes. Preis- und Sortimentsänderungen sind jederzeit möglich. Die in Werbung, Prospekten, im Online-Shop usw. gezeigten Abbildungen sowie sämtliche Angaben zu den Produkten (Technische Daten, Beschreibungen, etc.) dienen der Illustration und sind unverbindlich. Massgeblich sind die spezifischen Angaben auf den Produkten.
3. Preis
Massgebend ist der Preis im Online-Shop zum Zeitpunkt der Bestellung oder im individuellen Angebot.
Bestellte kostenpflichtige Zusatzleistungen wie Lieferung, Ablieferungspauschalen usw. werden im Warenkorb und auf der Rechnung separat aufgeführt.
4. Bestellung im Onlineshop
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop ist kein rechtlich verbindlicher Antrag, sondern ein unverbindlicher online-Katalog bzw. eine unverbindliche Aufforderung an die Kundschaft, das Produkt im Online-Shop zu bestellen. Cargomobil behält sich das Recht vor, die Liefermengen für bestimmte Produkte einzuschränken und die Lieferung nicht auszuführen.
Eine Bestellung gilt als Angebot an Cargomobil zum Abschluss eines Vertrages.
Nach Übermittlung der Bestellung erhält die Kundschaft automatisch eine Eingangsbestätigung, die dokumentiert, dass die Bestellung bei Cargomobil eingegangen ist.
Cargomobil ist ohne Nennung von Gründen frei, Bestellungen ganz oder teilweise abzulehnen. In diesem Fall wird die Kundschaft informiert und allfällig bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Lieferung
Verfügbarkeit und Lieferzeit
Cargomobil legt grossen Wert darauf, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten aktuell und genau anzugeben. Insbesondere aufgrund von Produktions- oder Lieferengpässen kann es jedoch sowohl bei Cargomobil selber wie auch bei Lieferanten zu Lieferverzögerungen kommen. Alle Angaben zur Verfügbarkeit und Lieferzeit sind deshalb ohne Gewähr und können sich jederzeit ändern.
Liefertermin
Mit der Bestellbestätigung wird der Kundschaft ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit der Kundschaft Kontakt aufgenommen und ein individueller Liefertermin vereinbart.
Liefer- und Transportkosten
Es gelten die im Online-Shop sowie im Angebot kommunizierten Lieferkosten. Die Lieferkosten werden als zusätzliche Position auf der Rechnung aufgeführt.
6. Gewährleistung
Cargomobil gewährt bei privatem Einsatz 24 Monate und bei gewerblichem Einsatz 12 Monate Garantiefrist. Die Garantie beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz von Teilen, welche während der Garantiezeit nachweislich infolge Material- oder Bearbeitungsfehler unbrauchbar geworden sind. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.
Ausserdem müssen sämtliche Wartungsarbeiten und Reparaturen bei einem autorisierten Fachhändler mit Originalteilen durchgeführt worden sein. Von der Garantie ausgenommen sind Teile, die infolge unsachgemässer Bedienung oder Reparatur, wegen mangelhafter Wartung oder wegen normaler Abnützung (Verschleissteile) unbrauchbar geworden sind.
Wenn die Herstellergarantie über die Garantie von Cargomobil hinausgeht, räumt Cargomobil diese der Kundschaft ebenfalls ein.
Ersatzfahrzeuge und Geschäftsausfälle sind nicht in der Garantieleistung eingeschlossen.
7. Haftung und Haftungsausschluss
Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Allerdings haftet Cargomobil in keinem Fall für (i) leichte Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Cargomobil sei dies vertraglich oder ausservertraglich.
Im Übrigen lehnt Cargomobil die Haftung bei Vorliegen folgender Fälle ab:
-
unsachgemässe, vertragswidrige oder widerrechtliche Lagerung, Einstellung oder Benutzung der Produkte;
-
Einsatz inkompatibler Ersatz- oder Zubehörteile (z.B. Stromversorgung);
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unterlassene Wartung und/oder unsachgemässe Abänderung oder Reparatur der Produkte durch die Kundschaft oder einen Dritten;
-
höhere Gewalt, insbesondere Elementar-, Feuchtigkeits-, Sturz- und Schlagschäden usw., welche nicht durch Cargomobil zu vertreten sind, und behördliche Anordnungen.
8. Zahlung
Zahlungsvarianten
Zahlungen müssen in Schweizer Franken geleistet werden. Barzahlung ist nur für Produkte von Cargomobil im Falle einer Abholung möglich.
Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Bei Zahlung mit Kreditkarte oder anderen Sofort-Zahlungsmitteln erfolgt die Belastung bei Bestellung.
Bei Vorauskasse erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung. Die Produkte von Cargomobil werden bis Ablauf der Zahlungsfrist von mindestens 11 Kalendertagen reserviert. Dies betrifft auch Produkte, welche zuerst extern bestellt, aber über unser Lager verarbeitet und verschickt werden.
Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 10 Kalendertagen nach Erhalt der Lieferung ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen
Zahlungsverzug
Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle offenen Beträge, welche die Kundschaft Cargomobil unter irgendeinem Titel schuldet, sofort (bei Vorauszahlung innert 8 Kalendertagen seit der 1. Mahnung) fällig und Cargomobil kann diese sofort einfordern und weitere Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen.
Cargomobil erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 20.– und für die 3. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 40.–. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. In diesem Fall kann zusätzlich ein effektiver Jahreszins von bis zu 15% auf dem geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeitsdatum in Rechnung gestellt werden. Die mit dem Inkasso beauftragte Firma wird die offenen Beträge in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend machen und kann zusätzliche Bearbeitungsgebühren erheben.
Eigentumsvorbehalt
Bestellte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung an Cargomobil im Eigentum von Cargomobil. Cargomobil ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von Cargomobil nicht zulässig.
Änderung der Bestellung oder Stornierung
Bestellungen verpflichten die Kundschaft zur Abnahme der Produkte und Leistungen. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen der Kundschaft kann Cargomobil nach freiem Ermessen akzeptieren und eine Umtriebs-Entschädigung von 20% des stornierten Bestellwerts, mindestens aber CHF 60.–, sowie den allfälligen Wertverlust der stornierten Produkte seit deren Bestellung in Rechnung stellen.
Tritt nach einer Bestellung bzw. dem Vertragsabschluss eine (Teil-) Lieferunmöglichkeit (auflösende Bedingung) ein, wird die Kundschaft umgehend per E-Mail informiert. Falls die Kundschaft bereits bezahlt hat, wird ihr dieser Betrag zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird die Kundschaft von der Zahlungspflicht befreit. Weitere Ansprüche wegen Lieferverzug oder Ausfall der Lieferung sind ausgeschlossen.
9. Weitere Bestimmungen
Teilungültigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser AGB insgesamt.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Cargomobil und der Kundschaft unterstehen materiellem Schweizer Recht. Das Wiener Kaufrecht ist nicht anwendbar.
Es gelten folgende ausschliesslichen Gerichtstände:
Für sämtliche Ansprüche aus Kaufverträgen, in denen Cargomobil Vertragspartei ist gilt Zürich als Gerichtsstand.
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